B-VG: Art 144
EpiG: § 32
Nach der Presseinformation auf der Homepage des VfGH (www.vfgh.gv.at ) wandte sich ein Unternehmen in seiner Beschwerde an den VfGH gegen die Verordnung für die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich (BGBl II 2020/105) sowie gegen § 32 EpiG. Danach gebührt Personen ua dann eine Vergütung für den Verdienstentgang, wenn sie "gemäß §§ 7 oder 17" EpiG abgesondert worden sind.