EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit e
VwGH 12. 5. 2021, Ra 2019/13/0101
Der Revisionswerber war von 19. 1. bis 30. 9. 2015 bei einem Schweizer Arbeitgeber tätig. Sein Familienwohnsitz verblieb in dieser Zeit in Österreich. In seiner Arbeitnehmerveranlagung 2015 machte er ua Ausgaben für die erste und letzte Fahrt in die Schweiz als Werbungskosten geltend.