AngG: § 16
ABGB: § 879
Gewährt der Arbeitgeber seinen Angestellten jährlich eine unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt stehende Treueprämie als Belohnung für die erwiesene Unternehmenstreue, ist es unzulässig, die Auszahlung der Prämie daran zu knüpfen, dass das Dienstverhältnis im Zeitpunkt der internen Beschlussfassung über die Auszahlung der Prämie noch aufrecht und nicht gekündigt ist. Durch die Wahl der unverbindlichen Treueprämie in Kombination mit einer Stichtagsregelung im Folgejahr kommt es zu einer faktischen Einschränkung der Kündigungsfreiheit der Arbeitnehmer, weil sie die Inkaufnahme einer geringeren Entlohnung nicht mit einer aliquote Prämie kompensieren könnten, wenn sie am Stichtag nicht mehr im Betrieb tätig sind. Kündigt ein Arbeitnehmer daher sein Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt auf, zu dem die Auszahlung der Treueprämie noch nicht beschlossen wurde, so steht ihm dennoch die Treueprämie in aliquoter Höhe zu.