RL 2006/112/EG : Art 42 Buchst a iVm Art 197 Abs 1 Buchst c UStG - Anhang (Binnenmarkt): Art 3 Abs 8, Art 25 Abs 3, Abs 4 und Abs 5
Der VwGH hat beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob eine Bestimmung des Empfängers der Lieferung eines Dreieckgeschäfts als Steuerschuldner auch dann vorliegt, wenn in der Rechnung, in der kein Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen