UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a
VwGH 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0067
In Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Gebäuden an eine der Körperschaft nahestehende Person (Gesellschafter/Stifter) kann es in drei Fällen zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges kommen: