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Platzer, Ermittlung des abzugsfähigen Teils von freiwilligen Abfertigungen im System Abfertigung neu, PV-Info 5/2021, 6

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6755/19/2021 Heft 6755 v. 8.7.2021

Die Finanzverwaltung ging bislang davon aus, dass freiwillige Abfertigungen im System Abfertigung Neu aufgrund des Abzugsverbots in § 20 Abs 1 Z 8 EStG zur Gänze nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können. Der VwGH hat kürzlich jedoch entschieden, dass der abzugsfähige Teil von freiwilligen Abfertigungen im System Abfertigung Neu nach den gleichen Ermittlungsvorschriften zu bestimmen ist wie der mit 6 % besteuerte Teil von freiwilligen Abfertigungen im System Abfertigung Alt (VwGH 7. 12. 2020, Ro 2020/13/0013, ARD 6730/7/2021). Für die Personalverrechnung bringt diese Entscheidung eine Umstellung der Abläufe. Platzer setzt sich kritisch mit dem VwGH-Erkenntnis auseinander und widmet sich - veranschaulicht auch durch Beispiele - den vielen praktischen Anwendungsfragen.

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