ABGB: § 877, § 879, § 1479
OLG Wien 27. 1. 2021, 9 Ra 56/20a
Im vorliegenden Fall begehrte ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Zahlung von rund € 11.000,- und begründete dies damit, dass das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers durch ein den Arbeitgeber bewusst schädigendes kollusives Zusammenwirken mit der früheren Geschäftsführerin des Unternehmens zustande kam. Dieser Fall einer Kollusion führe nach § 879 Abs 1 ABGB zu einer relativen Nichtigkeit des Dienstverhältnisses. Somit sei er zur Rückforderung der an den Arbeitnehmer erbrachten Leistungen nach § 877 ABGB berechtigt.