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Sonderregelung für COVID-19-Risikogruppen läuft Ende Juni aus

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6752/1/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

Der Freistellungsanspruch von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest (wenn Homeoffice oder eine sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte nicht möglich ist) wird nicht noch einmal verlängert und somit Ende Juni 2021 auslaufen (mit Verordnung wäre allerdings im Falle einer Verschlechterung der Infektionslage eine Wiedereinführung möglich). Mit diesem Zeitpunkt verlieren auch die COVID-19-Risikoatteste ihre Gültigkeit.

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