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Freistellung geimpfter Arbeitnehmer mit COVID-19-Risiko-Attest

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6752/2/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

Die Frage, ob dem Arbeitgeber die vorgesehene Erstattung des Entgelts, der abzuführenden Steuern, Abgaben und Beiträge durch die ÖGK auch dann gebührt, wenn er bereits geimpfte Risikogruppen-Dienstnehmer freistellt, wird von der ÖGK (nach Abstimmung mit dem BMSGPK) bejaht. Voraussetzung für eine Erstattung ist allein die Erfüllung der in § 735 Abs 3 ASVG angeführten Bedingungen. ( Quelle: www.patka-knowhow.at )

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