EStG 1988: § 16
AHG: § 2 Abs 3
Rechtsanwaltskosten für die Führung eines Amtshaftungsverfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Republik Österreich aufgrund einer zunächst unanonymisiert veröffentlichten Entscheidung des VwGH stellen mangels Veranlassungszusammenhanges mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen keine Werbungskosten dar.