ArbVG: § 31 Abs 3
OLG Wien 29. 6. 2020, 7 Ra 110/19a
Im vorliegenden Fall war strittig, wie die den Klägern für das Jahr 2017 zustehende Zielerreichungsprämie zu berechnen ist bzw welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind. Die Frage war, ob der Geschäftsperformance-Faktor für die Prämienberechnung der Kläger im Jahr 2017 heranzuziehen ist und bejahendenfalls die Art seiner Berechnung. Der Geschäftsperformance-Faktor findet sich als Bestandteil der Formel für die Berechnung der Prämie der Mitarbeiter der Business Unit Speciality Medicine Außendienst in der Betriebsvereinbarung, die Zielvereinbarungen nehmen darauf allerdings keinen Bezug.