ABGB: § 863, § 1154
OLG Wien 5. 5. 2020, 8 Ra 14/20t
Der Kläger begehrte mit seiner Klage die ihm (nach Kollektivvertrag unstrittig zustehenden) Montagezulagen und Entfernungszulagen. Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass mit dem Arbeitnehmer eine Pauschalvereinbarung hinsichtlich der Abgeltung der Zulagen geschlossen und selbige auch bezahlt worden sei, weshalb kein offener Anspruch bestehe.