Ausschussbericht 26. 11. 2020, 527 BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden soll
1. Überblick
Medizinische Erkenntnisse weisen darauf hin, dass bei Schwangeren COVID-19-Erkrankungen schwerer verlaufen können und schwangere Frauen daher häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Diese Beobachtungen zeichnen sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab und treffen nicht auf das erste Drittel der Schwangerschaft zu. Dieses Risiko soll durch einen erweiterten Freistellungsanspruch gemindert werden.