EStG: § 16 Abs 1 Z 9
BFG 6. 11. 2020, RV/7103726/2020
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten für Kilometergelder und Tagesdiäten iZm Vorstellungsgesprächen. Die Fahrtstrecken betrugen 143, 168 und 150 km. Über die Fahrtstrecke von 150 km und die Tagesdiäten wurden keine Nachweise erbracht. Die Fahrtdauer für die Strecken zwischen Wohnort und den angegebenen Anschriften betrugen laut Google Maps: