ASVG: § 143a Abs 3
Wird ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Rehabilitationsgeld aufgelöst und dem Dienstnehmer der offene Resturlaub als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt, ruht der Anspruch auf Rehabilitationsgeld während des der Urlaubsersatzleistung entsprechenden Zeitraums zur Gänze.