vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsentschädigung - Beginn der Verfallsfrist

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6728/11/2020 Heft 6728 v. 11.12.2020

AngG: § 39, § 34

OGH 29. 9. 2020, 9 ObA 81/20g

Der OGH hat im Vorverfahren mit Urteil vom 25. 6. 2019, 9 ObA 53/18m, ARD 6665/6/2019, ausgesprochen, dass das zwischen den Streitteilen bestehende Dienstverhältnis über den 30. 9. 2016 hinaus bis zum 30. 6. 2017 aufrecht fortbestanden hat und der Arbeitgeber dem Kläger für alle zukünftigen Schäden haftet, die ihm durch die Kündigung vom 16. 12. 2016 entstehen. Der Ausspruch jener (Eventual-)Kündigung war fristwidrig erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte