Der Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten vertraglichen Parametern des Homeoffice und dem Verhältnis zwischen Homeoffice und allenfalls bestehenden kollektivvertraglichen Regelungen zur Telearbeit. Die Autoren weisen ua darauf hin, dass allfällig in Kollektivverträgen vorhandene Muster von den KV-Partnern bloß als Vertragsschablone zur Verfügung gestellt werden und nicht zwingend zu verwenden sind; es können beliebige Vereinbarungen getroffen werden. Innerbetrieblich müsse klar geregelt sein, dass arbeitszeitrechtliche Bestimmungen weiterhin gelten und die Arbeitszeit im Homeoffice wohl auf Basis der bisherigen Vereinbarung festgehalten wird. Auch die Festlegung des Ortes der Arbeitsleistung, der Betriebsmittel und der datenschutzrechtlichen Standards seien notwendig. Die dauerhafte Möglichkeit der Arbeit von zu Hause bedarf jedenfalls klarer Regelungen.