kvsystem.at, 20. 10. 2020
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben sich in den letzten Wochen auf einen KV-Abschluss für Angestellte im im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung für 2021 geeinigt. Der Abschluss gilt für alle Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk gemäß § 1 und § 2 RKV.