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Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung: KV-Abschluss für 2021

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6722/19/2020 Heft 6722 v. 30.10.2020

kvsystem.at, 20. 10. 2020

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben sich in den letzten Wochen auf einen KV-Abschluss für Angestellte im im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung für 2021 geeinigt. Der Abschluss gilt für alle Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk gemäß § 1 und § 2 RKV.

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