Die COVID-19-Krise führt zu existenzgefährdenden Situationen für Eltern, was die Rückzahlung von Krediten enorm erschwert. Ein Ministerialentwurf zum KBGG sieht nun vor, dass Familien, die vor Jahren einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (eine Art Familienkredit) in Anspruch genommen haben, entlastet werden sollen, indem von einer Festsetzung des Rückforderungsanspruchs von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld für die Kalenderjahre 2015 und 2016 Abstand genommen wird. Bereits bescheidmäßig festgesetzte Abgaben, die die Jahre 2015 oder 2016 betreffen, sollen von Amts wegen rückabgewickelt werden. (Ministerialentwurf 11. 9. 2020, 54/ME NR 27. GP )