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Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarungen (Phase 2) auf September 2020

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6713/2/2020 Heft 6713 v. 27.8.2020

Unternehmen, die die Kurzarbeit bereits vor Ende September ausgeschöpft haben, können mit einer Vereinbarung diese bis Ende September ausdehnen - bevor mit Oktober die Phase 3 der Corona-Kurzarbeit beginnt (zum Lückenschluss bei Verlängerung der Kurzarbeit siehe bereits ARD 6712/1/2020 sowie zu den Eckpunkten der Phase 3 ARD 6710/16/2020). Mittlerweile gibt es für die Überbückungsphase Sozialpartnervereinbarungen (Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung) zur Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarungen (Phase 2) auf September 2020. Mit der entsprechenden Vereinbarung können Kurzarbeitsperioden, die die drei Monate Erstgewährung und drei Monate Verlängerung ausgeschöpft haben, bis zum 30. 9. 2020 ausgedehnt werden. Diese Vereinbarungen stehen unter https://tinyurl.com/ausdehnung-kua-sept2020 zum Download zur Verfügung. Achtung: Beim AMS ist ein Änderungsbegehren und kein Verlängerungsantrag zu stellen.

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