Im September 2020 wird - zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld - eine Einmalzahlung in Höhe von € 360,- für jedes Kind gewährt (siehe dazu BGBl I 2020/71, ARD 6711/16/2020). Dieser Betrag wird nun in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, durch die Änderung der Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung, BGBl II 2020/366, angepasst.