EStG: § 34 Abs 7 Z 4
Lässt eine Alleinerzieherin mit Vollzeitbeschäftigung ihre 13-jährige Tochter von einem Verein zur Förderung von Sprachkenntnissen betreuen, so kann sie die Ausgaben für die Dienstleistungen des Vereins im Ausmaß des Betreuungsanteiles (von hier 30 %) und der Verpflegungsmehrkosten (von hier 10 %) als außergewöhnliche Belastung abziehen.