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Vorsteuerabzug trotz mangelhafter Rechnung?

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6709/14/2020 Heft 6709 v. 30.7.2020

UStG: § 11 Abs 1 Z 3, § 12 Abs 1 Z 1

Der Vorsteuerabzug wird dann gewährt, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt. Die Steuerverwaltung darf das Recht auf Vorsteuerabzug in einem solchen Fall nicht verweigern, wenn sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die für dieses Recht geltenden materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.

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