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Rückersatz von Ausbildungskosten: Umsatzsteuerpflicht

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6709/13/2020 Heft 6709 v. 30.7.2020

AVRAG: § 2d

UStG: § 1 Abs 1 Z 1

Ist bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung vom Arbeitnehmer ein Ausbildungskostenrückersatz gemäß § 2d AVRAG zu leisten, ist dieser als ein vereinbarungsgemäß vom Arbeitnehmer im Inland zu leistendes Entgelt für eine von ihm bezogene Sachleistung des unternehmerisch tätigen Arbeitgebers anzusehen, das der Umsatzsteuer unterliegt.

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