ASVG: § 18b
Gemäß § 18b Abs 1 ASVG können sich Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, in der Pensionsversicherung selbstversichern. Dem eindeutigen Wortlaut des § 18b Abs 1 ASVG ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass die Selbstversicherung für eine Zeit ausgeschlossen wird, während deren ein bescheidmäßig zu-