UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a und Z 2a
AEUV: Art 107
Übersteigen die Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeuges (Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km) € 80.000,-, so stellen diese überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben dar und es kommt gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 zur Versagung des Vorsteuerabzuges für die gesamten Anschaffungskosten, da die Lieferung des Elektrofahrzeuges in diesem Fall als nicht für das Unternehmen ausgeführt gilt.