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Kommunalsteuerbefreiung eines Therapiezentrums

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6703/14/2020 Heft 6703 v. 18.6.2020

KommStG: § 8 Z 2

BAO: § 45 Abs 2

Gemäß § 8 Z 2 KommStG sind Körperschaften von der Kommunalsteuer befreit, soweit sie mildtätigen Zwecken oder gemeinnützigen Zwecken ua auf den Gebieten der Gesundheitspflege oder der Krankenfürsorge dienen.

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