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Partielle Kommunalsteuerbefreiung für Bewährungs- und Haftentlassenenhilfeverein

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6703/15/2020 Heft 6703 v. 18.6.2020

KommStG: § 8 Z 2

BAO: § 35, § 37, § 201

StGB: § 52 Abs 1

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