vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Sale and lease back" eines Maschinenparks - keine Haftung des Käufers für SV-Beiträge des Verkäufers

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6703/13/2020 Heft 6703 v. 18.6.2020

ASVG: § 67 Abs 4

VwGH 29. 1. 2020, Ra 2019/08/0153

Wird ein Betrieb übereignet, so haftet der Erwerber gemäß § 67 Abs 4 ASVG für Beiträge, die sein Vorgänger zu zahlen gehabt hätte, unbeschadet der fortdauernden Haftung des Vorgängers sowie der Haftung des Betriebsnachfolgers nach § 1409 ABGB unter Bedachtnahme auf § 1409a ABGB und der Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB, für die Zeit von höchstens 12 Monaten vom Tag des Erwerbes zurückgerechnet. Im Fall einer Anfrage beim Versicherungsträger haftet er jedoch nur mit dem Betrag, der ihm als Rückstand ausgewiesen worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte