AngG: § 7 Abs 1, § 27 Z 1, Z 3
OLG Wien 30. 1. 2020, 7 Ra 81/19m
Geschäftsgegenstand des beklagten Arbeitgebers ist der Vertrieb und Verkauf von Büromaterial, und zwar vorwiegend von Toner-Kartuschen für Laserdrucker und Tintenpatronen sämtlicher Marken. Daneben werden Leerkartuschen von Laser- und