DBA Schweiz, BGBl 1975/64 idF BGBl III 2007/22: Art 4 Abs 1, Art 23
BAO: § 26
Ist ein Vorarlberger bei einem Schweizer Unternehmen nichtselbstständig tätig, wo er in der Nähe des Arbeitsplatzes auch über eine Zweizimmerwohnung verfügt, befindet sich der Familienwohnsitz aber 150 Kilometer entfernt in Österreich, so erfordert die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen eine Gesamtabwägung der in beiden Staaten festgestellten Umstände. Kommt demnach im Leben des Steuerpflichtigen der in Österreich lebenden Fami-