EStG: § 34, § 35
VO BGBl 1996/303: § 4, § 5 Abs 3
Wird von einem Steuerpflichtigen für seine mit dem Down-Syndrom belastete Tochter, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, ein Assistenzhund (Welpe) angeschafft, der in der Familie und mit einer Spezialtrainerin ausgebildet werden soll, so stellen die Anschaffungskosten und die Haltungskosten für den Assistenzhund Aufwendungen für Hilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung dar und können daher als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.