BPGG: § 3a Abs 2
OGH 30. 7. 2019, 10 ObS 86/19y
Ein serbischer Staatsbürger, der seit 2016 in Österreich lebt und über einen Aufenthaltstitel Niederlassungsbewilligung-Angehöriger gemäß § 47 Abs 3 NAG verfügt, aber keine der in § 3 BPGG genannten Grundleistungen (ua Pension) bezieht, hat keinen Anspruch auf österreichisches Pflegegeld.