Bei der Entsendung von österreichischen Arbeitnehmern in andere EU-Mitgliedstaaten stellt sich regelmäßig die Frage, ob für den Arbeitnehmer die österreichischen Feiertage nach österreichischem Recht oder die Feiertage nach dem Recht des Empfangsstaates zur Anwendung gelangen. Geiblinger beschäftigt sich zunächst generell mit dem Feiertagsstatut bei der Entsendung und dann in weiterer Folge insbesondere mit dem Feiertagsstatut bei der Entsendung in osteuropäische EU-Mitgliedstaaten. Als Beispiel führt er den Fall an, dass ein Arbeitnehmer nach Lettland entsandt wird, wo es 15 Feiertage pro Jahr gegenüber nur 13 Feiertagen in Österreich gibt. Zusammenfassend hält der Autor fest, dass sich das Arbeitsvertragsstatut durch eine vorübergehende Entsendung in einen osteuropäischen EU-Mitgliedstaat nicht ändert. Es seien sowohl inländische Feiertage nach dem ARG als auch ausländische Feiertage nach osteuropäischen Rechten als sogenannte Eingriffsnormen zu qualifizieren. Die herrschende Lehre vertrete beim Zusammentreffen von in- und ausländischen Feiertagen die Lösung über einen Günstigkeitsvergleich aufgrund einer Eingriffsnormenkonkurrenz. Nach Ansicht Geiblingers spricht viel dafür, beim Zusammentreffen von inländischen und ausländischen Feiertagen dem Arbeitnehmer sämtliche Feiertage des inländischen Feiertagsstatuts und des ausländischen Feiertagsstatuts zugutekommen zu lassen. Dadurch lassen sich nicht nur unbillige Günstigkeitsvergleiche verhindern, sondern es erfolgt auch eine Anerkennung der Einsatzbereitschaft und der Flexibilität des Arbeitnehmers, die gerade mit einer Entsendung ins Ausland einhergehen.