Bei einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wird ua kontrolliert, ob der Dienstgeber gesetzliche und kollektivvertragliche Standards einhält. Wird dabei eine Unterentlohnung festgestellt, drohen hohe Strafen, wobei der Gesetzgeber in manchen Fällen einen Rückweg zur Straffreiheit offenlässt.Ist eine Unterentlohnung einmal passiert, dann gibt es in diesem Fall nur eine Em-pfehlung, nämlich das fehlende Entgelt so bald als möglich nachzuzahlen. Von einer Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde kann dann abgesehen werden, wenn der Dienstgeber seinem Dienstnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlich geleisteten Entgelt und dem kollektiv-vertraglichen Mindestentgelt zur Gänze nachzahlt. Da die Abrechnung von Nachzahlungen zahlreiche Fragen aufwirft, werden diese in einer mehrteiligen Artikelserie beantwortet. Der Gesambeitrag umfasst drei Themenblöcke: