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Fehlende Projektfortschritte - Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6656/8/2019 Heft 6656 v. 11.7.2019

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1

OGH 26. 2. 2019, 8 ObA 3/19b

Voraussetzung für das Vorliegen einer verwerflichen und mit Erfolg anfechtbaren Motivkündigung ist, dass das iSd § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG verpönte Motiv für die Kündigung zumindest ein wesentlicher Beweggrund - wenn auch nicht der ausschließliche - war.

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