ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
OLG Wien 29. 10. 2018, 8 Ra 5/18s
Im vorliegenden Fall steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des Klägers, eines Erdölingenieurs verletzt werden. Vor dem Berufungsgericht ist noch strittig, ob die Kündigung