Die Verordnung über die Anpassung des Familienbonus Plus, des Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Kindermehrbetrages in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz aufhalten (Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung), BGBl II 2018/257, ARD 6619/4/2018, wird für den Fall eines EU-Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen gemäß Art 50 Abs 2 EUV angepasst. In diesem Fall entfällt - ab dem Folgemonat nach dem Wirksamwerden des Austritts - in sämtlichen Tabellen der Verordnung jeweils die Zeile "Vereinigtes Königreich". (BGBl II 2019/141)