Der EuGH hat sich in einer jüngeren Entscheidung zur Pflicht von Arbeitgebern zur Führung von Arbeitsaufzeichnungen geäußert. Von den Auswirkungen dieser Entscheidung werden Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten Europas betroffen sein. Auch österreichische Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsaufzeichnungssysteme möglicherweise überdenken.