Die Korrektur einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) erfolgt immer mittels Storno der ursprünglichen Meldung und einer Neumeldung. Ist eine Zuordnung der Stornomeldung zur ursprünglichen Meldung im System der Sozialversicherung aufgrund fehlender Referenz nicht möglich, wird ein Clearingfall ausgelöst. Wie derartige Clearingfälle vermieden werden können, beantwortet die OÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter. Wichtig ist, dass der Referenzwert der ursprünglichen Meldung zusätzlich in ein dafür vorgesehenes Feld in die Stornomeldung einzutragen ist. Fehlt der Referenzwert, ist dieser der ursprünglichen Meldung zu entnehmen und in die Stornomeldung zu übertragen. ( Quelle: OÖGKK sozialversicherung aktuell Juni 2019)