Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern als Motivationsfaktor die Möglichkeit einer begünstigten Verpflegung zu Mittag, sowohl in betriebseigenen Kantinen als auch in umliegenden Gaststätten. In diesem Artikel wird darauf eingegangen, von welchen Vorfragen eine Eigenverbrauchsbesteuerung in diesem Bereich abhängig ist und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können. Ob es überhaupt zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung bei einer kostenlosen bzw begünstigten Verpflegung kommt, sei in erster Linie von der Vorfrage abhängig, ob diese im überwiegenden Interesse des Unternehmers gelegen ist. Dieses wird von der Finanzverwaltung jedoch nur dann angenommen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass nur unter besonderen Umständen, also über den Normalfall hinausgehenden Bedingungen es erforderlich ist, dass das Unternehmen selbst die Verpflegung für seine Dienstnehmer sicherstellt und der durch den Arbeitnehmer erlangte persönliche Vorteil gegenüber dem Bedarf des Unternehmens in den Hintergrund tritt. Weiters könne eine Eigenverbrauchsbesteuerung nur dann erfolgen, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, wobei ein Vorsteuerabzug im Ausland ausreicht.