EStG: § 47 Abs 2
BFG 10. 1. 2019, RV/7104664/2018
Schließen die - einen Facharzt mit Kassenpraxis vertretenden - Ärzte im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Behandlungsverträge mit den Patienten, so begründet dies ihre volle vertragliche Haftung gegenüber den Patienten.