EStG: § 16 Abs 1
BFG 15. 1. 2019, RV/7100511/2017
Die unentgeltliche Mithilfe der Ehefrau in einem Pferdezuchtbetrieb des Schwiegersohns bewirkt keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Ort der Berufstätigkeit, weshalb Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten keine abzugsfähigen Werbungskosten iSd § 16 EStG darstellen.