Info des BMF vom 13. 2. 2019, BMF-010222/0011-IV/7/2019
Seit 1. 9. 2017 werden alle neu typisierten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge einem neuen Prüfverfahren zur Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte unterzogen, wobei im Übergangszeitraum eine Umrechnung auf die alten Werte erfolgt ("korrelierte NEFZ-Werte"). Maßgeblich sind jedenfalls die Werte, die im Zulassungsschein ausgewiesen sind.