AZG: § 26 Abs 8
Gemäß § 26 Abs 8 AZG in der seit 1. 1. 2015 geltenden Fassung haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen. Es handelt sich um einen durchsetzbaren privatrechtlichen Anspruch, der auch bei einem vor dem 1. 1. 2015 abgeschlossenen Arbeitsvertrag gilt, allerdings nur für Abrechnungsperioden ab diesem Zeitpunkt.