FamZeitbG: § 2, § 3
Der Zweck der Familienzeit für Väter nach der Geburt ihres Kindes liegt darin, dass der Vater die Partnerin bei der Pflege und Betreuung des Säuglings unterstützt und eine frühzeitige emotionale Bindung zwischen Kind und Vater entsteht. Dieser vom Gesetzgeber intendierte Zweck der Familienzeit wird nicht erreicht, solange sich Mutter und Kind im Krankenhaus befinden. Während des Krankenhausaufenthalts von Mutter und Neugeborenem nach der Geburt besteht daher kein Anspruch auf den Familienzeitbonus. In dieser Zeit ist auch kein gemeinsamer Haushalt von Vater, Mutter und Kind iSd § 2 Abs 3 FamZeitbG gegeben.