Der Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik der arbeitsrechtlichen Ansprüche von nach Österreich entsandten oder überlassenen Dienstnehmern. Diese sind, unabhängig von der Wahl der Rechtsform, weitestgehend inländischen Arbeitskräften gleichgestellt. Das heißt insbesondere, dass sie Anspruch auf die Zahlung des österreichischen Mindestlohns sowie der österreichischen Sonderzahlungen haben. Haas betont, dass va die korrekte Ermittlung der aliquoten Sonderzahlungen sich in der Praxis äußerst schwierig gestalte, da mitunter neben den geleisteten Überstunden auch die entrichteten Zulagen und Zuschläge im Rahmen der Berechnung der Sonderzahlungen Berücksichtigung finden müssen. Zudem führe die aliquote monatliche Auszahlung auch dazu, dass - ein Besteuerungsrecht Österreichs vorausgesetzt - die steuerliche Begünstigung des § 67 EStG keine Anwendung findet und die Sonderzahlungen zum laufenden Tarif erfasst werden müssen. Daraus ergebe sich damit für die ausländischen Arbeitskräfte selbst nur ein eingeschränkter Vorteil. Schließlich geht Haas noch auf den Anspruch auf die Gewährung eines Mindesturlaubs nach dem österreichischen UrlG sowie die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regeln zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe und das Montageprivileg näher ein.