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Familienbonus Plus in Frage und Antwort

Digital OnlyWilhelm Kurzböck, www.wikutraining.atARD_digitalOnly 2019/12ARD_digitalOnly 2019, 1 Heft 9 v. 27.2.2019

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde ein "Familienbonus Plus" (FABO+) eingeführt, mit dem es ab 2019 zu einer substanziellen steuerlichen Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern kommen wird. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr steht ein Absetzbetrag iHv € 125,- monatlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges € 41,68 für jeden Kalendermonat. Der Familienbonus Plus kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht oder über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.

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