Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde ein "Familienbonus Plus" (FABO+) eingeführt, mit dem es ab 2019 zu einer substanziellen steuerlichen Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern kommen wird. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr steht ein Absetzbetrag iHv € 125,- monatlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges € 41,68 für jeden Kalendermonat. Der Familienbonus Plus kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht oder über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.