ABGB: § 1152
OGH 25. 6. 2018, 8 ObA 22/18w
In der Zeit ihrer Beschäftigung beim beklagten Rechtsanwalt war die Klägerin einem Gerichtsverfahren als beklagte Partei ausgesetzt. Die Klägerin bat in diesem Zusammenhang ihren Arbeitgeber um Hilfe, da sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten könne. Der Arbeitgeber willigte ein, der Klägerin zu helfen und jedenfalls auch die Schriftsätze, die sie in diesem Verfahren erstattete, zu unterfertigen, dh die Klägerin formell zu vertreten. Vereinbart war, dass die Klägerin die Eingaben selbst verfassen sollte, was sie auch - zumindest weit überwiegend - von zu Hause aus tat.