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Fonds trägt Ausbildungskosten - kein Rückersatzanspruch des Arbeitgebers

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6626/8/2018 Heft 6626 v. 29.11.2018

AVRAG: § 2d Abs 1

OLG Wien 16. 10. 2018, 10 Ra 31/18d

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Arbeitnehmerin, die ihr Dienstverhältnis zum klagenden Arbeitgeber gekündigt hat, zum Rückersatz der Kosten eines von ihr absolvierten Lehrgangs verpflichtet werden kann. Im Rahmen einer "Bildungsvereinbarung" wurden die Höhe der Kosten und die Bedingungen der Rückzahlung näher festgelegt.

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